Unter einer Residenz wird man sich eine repräsentative Wohnform vorstellen, mit Wohnungsgrößen jenseits der vorgeschriebenen 12qm für Alleinstehende, oder 18qm für zwei Personen, Schwimmbad und gehobene Freizeiteinrichtungen, meist in bevorzugter Lage.
Tatsächlich wird in einigen Häusern ein Leben wie im Hotel geboten, mit Clubräumen, Bibliothek, Cafe, Kaminzimmer, Theatersaal und Zimmerservice.
Allgemeinsprachlich wird Seniorenresidenz aber auch als Oberbegriff für jede Form der stationären Fremdversorgung im hohen Alter gebraucht.
Fachsprachlich ist die Seniorenresidenz dagegen das mittlere Glied zwischen Seniorenwohnungen und Seniorenpflegeheimen, in einer nach dem Schweregrad der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit der Bewohner, differenzierenden Dreigliedrigkeit stationärer Seniorenpflegeeinrichtungen:
Seniorenwohnheim: Der Bereich Wohnen hat hier das größte Gewicht, andere Leistungen werden nur in geringem Umfang angeboten.
Seniorenheim: Hierbei besteht eine geringere Pflegebedürftigkeit, das selbstbestimmte Leben überwiegt. Dienstleistungen, wie reinigen und aufräumen im Zimmer oder die Verpflegung werden regelmäßig in Anspruch genommen. Es wird kein eigener Haushalt geführt.
Seniorenpflegeheim: Hier steht die stationäre Pflege, ausgeprägt pflegebedürftiger Menschen, rund um die Uhr im Vordergrund.
In Deutschland gibt es unter dem Überbegriff Seniorenresidenz meist eine dreistufige Versorgung: Seniorenwohnheim, Seniorenheim und Seniorenpflegeheim. Am verbreitetsten sind die Seniorenpflegeheime, deren Zahl ständig ansteigt. Sie bieten vollstationäre Dauerpflege an.
Das Pflegeversicherungsrecht SGB XI und das Sozialhilferecht SGB XII regeln die Rahmenbedingungen für die Anerkennung und Finanzierung von Einrichtungen der stationären Seniorenpflege. Auf dieser Grundlage schließen Kostenträger und Heimträger Rahmenvereinbarungen, in denen Qualitäts-Mindeststandards definiert werden.
Die Heim-Mindestbauverordnung bzw. die baurechtlichen Vorschriften der Länder stellen baurechtliche Anforderungen und das landesrechtlich geregelte Heimrecht normiert die Betriebsbedingungen und die Mitbestimmungs- und Verbraucherrechte der Bewohner.
Seniorenresidenzen unterliegen einer Heimaufsicht, die darauf achtet, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen an die personelle Ausstattung eingehalten werden. Im Auftrag der Pflegekassen führt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Qualitätsprüfungen der Heime durch.